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1. | Nachdem eine Gruppe von sogenannten "Südländern" in Oldenburg geplant und vorsätzlich einen jungen, 25 jährigen Deutschen mit Fußtritten und Schlägen ermorden wollten, urteilt beim gerichtlichen Strafverfahren der Vorsitzende Richter Bührmann über den Hauptangeklagten:
Nach Überzeugung Bührmanns wollte sich der Angeklagte nur beweisen und das Opfer war einfach nur "zur falschen Zeit am falschen Ort"! Trotz klar erkennbarer Tötungsabsicht verurteilte Bührmann den Haupttäter nur wegen "Gefährlicher Körperverletzung" zu 5 Jahre Haft. [1] [2] [3] [4] |
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Stimme des Volkes *
Jedoch gerade die Richter zukünftiger Prozesse, welche ja nicht nur formal "Im Namen des Volkes" urteilen, aber auch Staatsanwälte, können in dieser Rubrik die Stimmung des kritisch zum Islam und linken Mainstream eingestellten Teil unseres Volkes wahrnehmen. | |
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