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- Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 und 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs. [1] und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [2] [3] [4] [5] [6]
- Pädophilie
- Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen § 174 StGB [7]
- Aufruf zu und Befürwortung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Menschenversuche) [8] [9] [10] [11] [12]