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- Grundgesetzfeindliche Bestrebungen (Wiedervereinigungsgebot)
- Zusammenarbeit mit Feinden des Grundgesetzes
- Verherrlichung kommunistischer Gewaltverbrecher
- Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung
- Bewusste Schädigung des Volksvermögens
- Verantwortlich für einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg
- Beihilfe zum Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 und 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs. [1] und gemäß der Resolution 260 der UN von 1948) [2] [3] [4] [5]
- Verharmlosung einer faschistischen Ideologie
- Lobbyarbeit für eine fremde Macht
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